Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Wir begleiten vermögende Privatpersonen und Unternehmer bei der Nachfolgeplanung von der Erforschung eines familiengerechten und den Familienfrieden befördernden Willens, über die Konzeptionierung bis hin zur Umsetzung der erforderlichen Regelungen und Regelwerke (z.B. Testament bzw. Erbvertrag, Ehevertrag Schenkungsverträge und Gesellschaftsverträge).

Wir erarbeiten dabei mit Ihnen gemeinsam eine für Sie und Ihre Familie maßgeschneiderte Nachfolgelösung. Dabei nehmen wir nicht nur in den Blick, wie Ihre Nachfolge von Todes wegen gestaltet werden kann, sondern unterstützen Sie auch gerne bei Vorhaben der vorweggenommenen Erbfolge.

Steht die Übergabe eines Unternehmens an die folgende Generation an, sorgen wir für einen reibungslosen Übergang der Unternehmensleitung und berücksichtigen Ihre Versorgungsinteressen sowie die steuerrechtlichen Folgen.

Sie profitieren nicht nur von unserer erbrechtlichen Expertise, sondern beispielsweise bei der Strukturierung von Familien-, Pool- oder Holdinggesellschaften auch von unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts.