Umfassend.
Spezialisiert.
Lösungsorientiert.
Mit unserer wirtschaftsrechtlichen Expertise in der Beratung, Vertragsgestaltung und gerichtlichen sowie außergerichtlichen Konfliktlösung begleiten wir Gesellschaften, deren Gründer, Gesellschafter und Führungskräfte.
Gesellschaftsrecht
Gleich ob Einzelunternehmer, Familienunternehmen, mittelständische Gesellschaften oder große, international tätige oder börsennotierte Unternehmen: Wir begleiten Gesellschafter und Gesellschaften umfassend in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Unsere Beratung bei der Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, OHG und GmbH & Co. KG) umfasst selbstverständlich auch die Startup-Beratung. Wir übernehmen für Sie die Gestaltung aller unternehmensbezogenen Dokumente wie z.B. Gesellschaftsvertrag/Satzung, Geschäftsordnung, Dienstverträge für Geschäftsführer, Vorstand und sonstige Funktionäre. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen (Mergers & Acquisitions) einschließlich der Due Diligence. Zudem begleiten wir Umstrukturierungen (vor allem Umwandlungen und die Schaffung von Holding- oder Gruppenstrukturen), Liquidationen und Gesellschafterwechsel. Auch bei der Konfliktlösung – sowohl außergerichtlich, gerichtlich als auch im Schiedsverfahren – stehen wir Ihnen in allen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Gesellschaften, Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern zur Seite.
Von der Unternehmensgründung bis zur Umsetzung der Unternehmensnachfolge bieten wir in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eine umfassende Betreuung über Landesgrenzen hinaus.
Mergers & Acquisitions
Wir betreuen unsere Mandanten im Rahmen von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen. Dabei bieten wir maßgeschneiderte Strategien und Lösungen sowohl für kleine lokale als auch für komplexe grenzüberschreitende Transaktionen oder Joint Ventures, unterstützen Sie bei der Due Diligence und erstellen entsprechende Berichte.
Gemeinsam mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und ausländischen Kanzleien bieten wir eine vollumfängliche Beratung.
Handels- und Vertriebsrecht
Sei es B2C oder B2B, sei es ein direkter, indirekter oder mehrstufiger Vertriebsweg. Es bestehen eine Vielzahl von Absatzwegen und viele unterschiedliche Vertriebssysteme.
Der Wettbewerb auf diesen Gebieten ist häufig intensiv. Rechtliche Nachlässigkeiten werden daher schnell von Wettbewerbern angegriffen.
Wir beraten sowohl Einzelunternehmen, Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen als auch große, international tätige oder börsennotierte Unternehmen umfassend in den Bereichen des Handels- und Vertriebsrechts. Vom Aufbau neuer Vertriebsstrukturen, der Ausgestaltung und Änderung der Unternehmensorganisation bis hin zur Auseinandersetzung, Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Aufgrund unseres internationalen Netzwerks ist es uns auch möglich, in- und ausländische Mandanten bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen umfassend zu beraten.
Corporate Compliance
Eine Fülle gesetzlicher Vorschriften begrenzt den Spielraum unternehmerischen Handelns. Gleich ob in den Bereichen Produkthaftung, Schutz von Know-how, Corporate Governance, Vertragsmanagement, Kartellrecht, Korruptionsprävention, AGG-Regelungen, Datenschutz oder in den weiteren compliance-relevanten Rechtsgebieten: Gesetzesverstöße führen häufig zu Schäden, empfindlichen Strafen, Reputationsverlust oder gar einer persönlichen Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichts- oder Verwaltungsräten. Durch unsere Beratung bei der Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung von Compliance-Strukturen reduzieren wir mit Ihnen gemeinsam die Haftungsrisiken für Sie persönlich und Ihr Unternehmen.
Datenschutzrecht
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat das Thema Datenschutz bei vielen Unternehmen erstmals in den Fokus gerückt und findet – nicht zuletzt aufgrund der drohenden hohen Geldbußen – auch weiterhin große Beachtung in der Unternehmenspraxis. Wir unterstützen Sie bei komplexen Fragen und finden praxistaugliche Lösungen. Angefangen bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung über die Gestaltung von Verträgen (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag, Joint Controllership) und Datenschutzerklärungen, die Geltendmachung oder Abwehr von Betroffenenrechten bis hin zur Unterstützung bei meldepflichtigen Datenpannen stehen wir Ihnen gerne mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite.
Finanz- und Kapitalmarktrecht
Unser Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der Finanzierungskonzepte. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Unternehmen bei der Wahl und Gestaltung von verschiedenen Wegen der Unternehmensfinanzierung.
Wir begleiten unsere Mandanten bei Börseneinführungen oder Delistings, Kapitalerhöhungen, dem Aufsetzen alternativer Finanzierungen sowie bei der Erfüllung ihrer Publikationspflichten (z.B. ad-hoc-Publizität) und Kapitalmarkt-Compliance.
Steuerrecht
Unseren Mandanten begegnen steuerrechtliche Fragen häufig bei geplanten Umwandlungen und Unternehmenskäufen sowie Nachfolgekonzepten. Wir unterstützen dabei gerne und legen bei unserer Beratung unser Augenmerk auf die Ausgestaltung verlässlicher steueroptimierter Lösungen, die die praktischen Bedürfnisse des Mandanten nicht aus dem Blick verlieren. Unsere Beratung erfolgt stets in enger Abstimmung mit den Steuerberatern des Mandanten.
Daneben sind wir auf den Gebieten des Steuerstreits und Steuerstrafrechts tätig und vertreten unsere Mandanten vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Zudem führen wir für Sie zivilgerichtliche Haftungsprozesse.
Gewerblicher Rechtsschutz
Wir begleiten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden dabei die Beratung und Gestaltung von nationalen und internationalen Lizenz-, Nutzungs- und Übertragungsverträgen sowie die Beratung und Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Domain- und Patentrechten.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Markenrechts umfasst überdies die strategische und konzeptionelle Beratung bei der Entwicklung von Marken, die Anmeldung und Verwaltung nationaler, ausländischer und internationaler Marken sowie die Vertretung in Verfahren vor dem deutschen und dem europäischen Amt und in gerichtlichen Verfahren.
Im Wettbewerbsrecht unterstützen wir Sie umfassend präventiv bei der Gestaltung von Verträgen und AGB, bei der Planung und Durchführung von wettbewerbsbezogenen Maßnahmen sowie bei jeglichen Streitigkeiten über unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen in Form von Abmahnungen, Schutzschriften, einstweiligen Verfügungen und Klageverfahren.
Umfassende Beratung bieten wir auch auf den Gebieten des Urheberrechts, des Designrechts, des Gebrauchsmusterrechts und des Arbeitnehmererfindungsrechts.
Immobilienrecht und gewerbliches Mietrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen rund um die Immobilie. Wir unterstützen dabei insbesondere bei der Errichtung, dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien, der Immobilienverwaltung und der Immobilienvermietung.
Unser Beratungsspektrum richtet sowohl an Mandaten mit großen Immobilienportfolios als auch an Mandanten mit Einzelobjekten.
Zu unseren Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobilienakquisition gehören die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen und die Gestaltung der Verträge.
Im gewerblichen Mietrecht prüfen und erstellen wir maßgeschneiderte Gewerbemietverträge insbesondere auch unter Berücksichtigung immer weitreichender rechtlicher Einschränkungen für Formularmietverträge und unterstützen bei Vertragsverhandlungen, Kündigungen oder Fragen bei laufender Vermietung wie z. B. zur Instandhaltung, zu Mängelrechten, Betriebskostenabrechnungen, baulichen Maßnahmen oder zum Konkurrenzschutz.
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Wir begleiten vermögende Privatpersonen und Unternehmer bei der Nachfolgeplanung von der Erforschung eines familiengerechten und den Familienfrieden befördernden Willens, über die Konzeptionierung bis hin zur Umsetzung der erforderlichen Regelungen und Regelwerke (z.B. Testament bzw. Erbvertrag, Ehevertrag Schenkungsverträge und Gesellschaftsverträge).
Wir erarbeiten dabei mit Ihnen gemeinsam eine für Sie und Ihre Familie maßgeschneiderte Nachfolgelösung. Dabei nehmen wir nicht nur in den Blick, wie Ihre Nachfolge von Todes wegen gestaltet werden kann, sondern unterstützen Sie auch gerne bei Vorhaben der vorweggenommenen Erbfolge.
Steht die Übergabe eines Unternehmens an die folgende Generation an, sorgen wir für einen reibungslosen Übergang der Unternehmensleitung und berücksichtigen Ihre Versorgungsinteressen sowie die steuerrechtlichen Folgen.
Sie profitieren nicht nur von unserer erbrechtlichen Expertise, sondern beispielsweise bei der Strukturierung von Familien-, Pool- oder Holdinggesellschaften auch von unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts.